AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
Hier finden Sie die Allgemeine Geschäftsbedingungen der NFG Transportlogistik UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 30, 71737 Kirchberg an der Murr
§ 1 Geltungsbereich
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle uns erteilten Beförderungsaufträge und Verkehrsverträge, soweit der Auftraggeber nicht Verbraucher im Sinne des § 414 IV HGB ist. Soweit diese Bedingungen nichts abweichendes regeln, gelten die Vorschriften des HGB sowie des internationalen Frachtrechtes im grenzüberschreitenden Verkehr. Sie haben Gültigkeit für alle in Zukunft vom Auftraggeber erteilten Beförderungsaufträge und Verkehrsverträge auch ohne ausdrückliche Vereinbarung im Einzelfall. Abweichende Auftragsbedingungen des Auftraggebers werden von uns nicht anerkannt.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
- Die Sätze für unsere Frachtpreise wurden aufgrund der heute gültigen Kurse, Löhne, Tarife und Treibstoffpreise erstellt und individuell für Sie kalkuliert.
- Bei Luft- und Seefrachttransporten kann die Preisgültigkeit abweichen. Details entnehmen Sie dem jeweiligen Angebot.
- Wir behalten uns Erhöhungen durch eventuelle steuerliche und gesetzliche Belastungen vor.
- Angebot ist freibleibend bis zum Festabschluss.
§ 3 Zahlungsbedingungen
- Unsere Frachtrechnungen sind
- bei deutscher Rechnungsadresse innerhalb von 7 Kalendertagen,
- bei internationalen Rechnungsadressen vor Leistungserbringung zu bezahlen.
- Skontoabzug gilt als nicht vereinbart.
- Bitte beachten Sie, dass wir uns bei Zahlungseingang nach Rechnungsfälligkeit die Berechnung von Verzugszinsen § 288 BGB in Höhe von derzeit 9% über dem von der Bundesbank gem. § 247 BGB festgelegten Basiszinssatz vorbehalten.
- Rechnungen über Verzugszinsen sind immer sofort und ohne Abzug fällig.
§ 4 Termine
Die vereinbarten Termine entnehmen Sie unserer Auftragsbestätigung.
Für Verzögerungen bei den vereinbarten Terminen durch
- einen längeren Aufenthalt beim Zoll,
- nachträgliche Verfügung des Auftraggebers (z. B. Sendungsvolumen, Lade-/Anlieferadressen),
- Abladen von Übergewicht (größerer Zeitaufwand als geplant/vereinbart),
- eine ohne Verschulden des Unternehmens eingetretenen Betriebsstörung,
- eine behördlich angeordnete Straßensperre oder einen nachweislichen Verkehrsstau,
- einen Streik oder höherer Gewalt bei eingeschalteten Verkehrsträgern.
sind für die Dauer nicht zu vertreten.
§ 5 Standzeiten
Wartezeiten, die bei Abholung und Zustellung über eine halbe Stunde hinausgehen werden gesondert berechnet soweit nicht anders vereinbart.
§ 6 Transportschäden
Offene Schäden sind sofort nach Anlieferung an uns zu melden. Ein „verdeckter Schaden“ ist uns ebenfalls unverzüglich zu melden (spätestens jedoch innerhalb von 7 Kalendertagen in schriftlicher Form). Bitte öffnen Sie daher eine Lieferung umgehend und kontrollieren Sie auf Anzahl, Art und Beschädigungen.
§ 7 Haftung
Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 – ADSp 2017 –. Hinweis: Die ADSp 2017 weichen in Ziffer 23 hinsichtlich des Haftungshöchstbetrages für Güterschäden (§ 431 HGB) vom Gesetz ab, indem sie die Haftung bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung und bei unbekanntem Schadenort auf 2 SZR/kg und im Übrigen die Regelhaftung von 8,33 SZR/kg zusätzlich auf 1,25 Millionen Euro je Schadenfall sowie 2,5 Millionen Euro je Schadenereignis, mindestens aber 2 SZR/kg, beschränken. Handelt es sich um internationale Straßentransporte gilt die CMR, ergänzend die ADSp.
§ 8 Datenschutz
Wir schützen Ihr Daten! Unsere Datenschutzerklärung steht unter https://nfg-transportlogistik.de/datenschutzerklaerung/ zum Abruf zur Verfügung.
§ 9 Sonstiges
- Als Gerichtsstand für allfällige Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag gilt Stuttgart als vereinbart.
- Verbindlich ist ausschließlich die deutsche Fassung dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen.